Bauwerksbuch Wien: Was Eigentümer jetzt über die neue gesetzliche Pflicht wissen müssen Mit der Novelle der Wiener Bauordnung gem. §128a kommt auf zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden eine neue
In der Nähe vom Naschmarkt wurden in einem Gründerzeit-Seitenflügelhaus, erbaut im Jahre 1861 die Fassade sowie das Hauptgesimse und Gurtgesimse in den Höfen instandgesetzt und saniert.
Fassade, Dach, Allgemeinflächen wie Gänge oder Keller, Fenster, Türen, Außenanlagen, Aufzüge und andere technische Anlagen – Eigentümer eines Gebäudes sind verpflichtet dessen Bauzustand zu überwachen und damit im Rahmen der
Fassade, Dach, Allgemeinflächen wie Gänge oder Keller, Fenster, Türen, Außenanlagen, Aufzüge und andere technische Anlagen – Eigentümer eines Gebäudes sind verpflichtet dessen Bauzustand zu überwachen und damit im Rahmen der