Fassade, Dach, Allgemeinflächen wie Gänge oder Keller, Fenster, Türen, Außenanlagen, Aufzüge und andere technische Anlagen – Eigentümer eines Gebäudes sind verpflichtet dessen Bauzustand zu überwachen und damit im Rahmen der Gebäudesicherheit mit beachtlichen Prüf- und Kontrollpflichten konfrontiert. Die ÖNORM B 1300 möchte zu einer Standardisierung solcher Sicherheitsüberprüfungen beitragen und so eine Grundlage für die rechtzeitige Erkennung von Gefahrenpotential schaffen.
Gebäudeeigentümer haben ex lege den Bauzustand ihres Bauwerks zu überwachen! Bei Vernachlässigung dieser Sicherheitsüberprüfungen können weitreichende Haftungen für den Hauseigentümer schlagend werden.
Darüber hinaus normiert die ÖNORM B 1300 auch die Verantwortlichkeit der Gebäudeeigentümer für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung und empfiehlt die Benennung von Sicherheitsbeauftragten, was eine Übertragung dieser Pflichten auf fachkundige Experten ermöglicht.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur ÖNORM B 1300…
Aufgrund unserer langjährigen und branchenbezogenen Erfahrung haben wir das nötige Fachwissen solche Prüfungen für Sie durchzuführen.
ANGEBOT – Erstellen von Bauwerksbüchern gemäß § 128 BO um die OBJEKTSICHERHEITSPRÜFUNG nach ÖNORM B1300 zu erfüllen:
- Beratungsgespräch und Abgleichung der notwendigen Informationen mit Kunden
- Besichtigung und Objektprüfung vor Ort
- Erstellung einer Checkliste und Fotodokumentation
- Erstellung einer Mängelliste mit Hinweis auf Prioritäten
- Übergabe des Bauwerksbuches in gedruckter oder elektronischer Form
- Schlussgespräch um die weiteren Schritte zu besprechen
KOSTEN:
- Für detaillierte Kosten kontaktieren Sie uns bitte, wir werden Ihnen ein individuelles Angebot zukommen lassen.
BEISPIEL:
- Klicken Sie auf den folgenden Link um ein Beispiel eines von uns erstellten Objektsicherheitsgutachten im .pdf Format anzusehen.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine Objektsicherheitsprüfung durchführen wollen – wir beraten Sie gerne!