10 Gründe warum wir die richtigen Partner für Sie sind!

Ob Privatperson, Firma oder Anleger, jeder hat wahrscheinlich schon Erfahrungen mit einer Sanierung oder mit Umbauten gemacht. Nicht immer sind es die großen Eingriffe wie eine Generalsanierung oder eine Grundrissänderung, aber auch kleinere Eingriffe gehören geplant und überlegt. Vor allem die Verlässlichkeit, die Einhaltung von Terminen sowie die Qualität der ausgeführten Leistungen sind ganz wesentliche Punkte. Wenn es um die Schaffung und Sanierung von Wohnraum, Büro oder Betriebsobjekten geht, stehen die kompetente Beratung, zuverlässige Auftragsabwicklung und hochwertige Serviceleistungen auf der Wunschliste der Kunden ganz oben.

 

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unseren Kunden bei Sanierungen – im speziellen bei Altbausanierungen – mit Rat und Tat, schnell, unkompliziert und mit qualitativ sinnvollen Lösungsansätzen auch im Interesse von Wirtschaftlichkeit und Kostenersparnis zur Verfügung zu stehen.

VORHER
Die Planungsphase legt den Grundstein für eine ordentliche Altbausanierung oder Wohnungssanierung. Wir legen sehr viel Wert auf Beratung und Planung vor Baubeginn. Fehler in dieser Projektphase können dem Bauherrn oder Baufrau viel Geld kosten. Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns komplett unverbindlich und kostenfrei. Wir konzeptionieren mit Ihnen gemeinsam die baulichen Grundlagen und Lösungen für Ihr Bauvorhaben, egal wie groß oder klein dieses sein mag.

PLANUNG
Bei Bedarf übernehmen wir die technische Planung in Form von Bestands- und Entwurfsplänen sowie Einreichpläne für die Behörden. In weiterer Folge können wir Ihnen auch Polier-, Elektro-, Installations-, Küchen-, Einrichtungs- oder Fliesenpläne zur Verfügung stellen. Für die Optimierung der Bauabläufe entwerfen wir einen realistischen Bauzeitenplan.

KALKULATION
Auf Basis der oben abgeklärten Punkte erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kostenkonzept mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis. Sanieren muss nicht teuer sein!

BEHÖRDEN UND ADMINISTRATIVES
Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, und die behördlichen und rechtlichen Vorgaben sind zum Teil sehr komplex und umfangreich. Wir haben damit Erfahrung und nehmen Ihnen die Arbeit ab.

BETREUEN
Wir stellen Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner über die Dauer des gesamten Projektes zur Verfügung.

DURCHFÜHRUNG BAUVORHABEN
Wir sind Baumeister und führen Ihr Bauvorhaben als Generalunternehmer aus. Vertrauen in unsere Arbeit und zufriedene Kunden sind maßgebend für den Erfolg unserer Firma verantwortlich. Die erfolgreich abgewickelten Projekte sind die Visitenkarte eines Unternehmens. Wir können in den letzten 15 Jahren auf über 1000 abgeschlossene Altbausanierungen, Wohnungssanierungen sowie Sanierungen im Büro- und Geschäftsbereich zurückblicken. Sanierungen und Umbauten können sehr umfassend sein, wir können Ihnen alle notwendigen Gerwerke dazu anbieten und führen diese für Sie aus: Fassadenbau (besonders Wärmedämmung), Fassadensanierung, Mauertrockelegung, Putzarbeiten, Mauerwerks- und Betoninstandsetzung, Estricharbeiten, Trägerarbeiten, Trockenlegung, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Installateurarbeiten (Gas-Wasser-Heizung), Klimatisierung, Wohnraumbelüftung, Fliesenlegerarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Bau- und Möbeltischlerarbeiten, Türsanierung, Türbau, Fenstersanierung, Fensterbau, Innenausbau, Malerarbeiten, Anstreicherarbeiten, Bodenlegerarbeiten, Reinigung, etc.

VORTEILE GEGENÜBER EINZELVERGABE
Für einen Bauherrn bietet ein Generalunternehmer-Vertrag vor allem den Vorteil, dass es nur einen einzigen Vertrag gibt. Kommt es während der Projektabwicklung zu Problemen oder werden nach Fertigstellung Mängel festgestellt, so muss sich der Bauherr nur an den Generalunternehmer wenden und hat nicht mehrere Ansprechpartner, die sich alle gegenseitig beschuldigen. Mängel können oft nur schwer einem einzelnen der verschiedenen Gewerke zugeordnet werden. Bei GU-Verträgen ist jedoch der Generalunternehmer allein in der Mängelbeseitigungspflicht und kann sich nicht herausreden. Wir stehen zu unserer Leistung und helfen Ihnen zu einer sorgenfreien Bauabwicklung! Hinzu kommt, dass bei einem GU-Vertrag die Koordination zwischen den Gewerken nicht vom Bauherr bzw. vom Architekten geleistet werden muss. Der Architekt kann diese Leistung somit auch nicht in Rechnung stellen. Nicht jedes Architekturbüro ist auch in Sachen Gewerke-Koordination gut aufgestellt und erfahren. Hier kann einiges schief gehen, was bei GU-Verträgen schlichtweg nicht in der Verantwortung von Bauherr und Architekt liegt. Wir ersparen Ihnen nicht unbeträchtliche Koordinierungsaufgaben und Risiken (Terminrisiken, Koordinierungsrisiken, Schnittstellenrisiken).  Außerdem ist zu beachten, dass der Generalunternehmer häufig eine größere Markterfahrung als der Auftraggeber (Bauherr) hat und daher im Allgemeinen solche Subunternehmen binden kann, die die Leistung kostengünstiger erstellen können. Diesen Einkaufsvorteil reichen wir an unsere Auftraggeber weiter.

DOKUMENTATION
Baubesprechungen, Bautagebücher, Fotos, Rauchfangkehrer Vor- und Endbefunde, Gaskommisssionierungen, Elektrobefunde, etc. Wir kümmern uns um die Koordination, dokumentieren Ihr Bauvorhaben und stellen Ihnen die Dokumente zur Verfügung.

FERTIGSTELLUNG
Ist ein bewilligtes Bauvorhaben fertiggestellt, hat der Bauherr dies der Baubehörde anzuzeigen – wir übernehmen diese Arbeit für Sie. Eine ordentliche und fristgerechte Übergabe nach Fertigstellung wird vereinbart.

NACHHER
„Wo gehobelt wird da fallen Späne“ – Mängel sind nicht die Regel, aber können vorkommen – wir übernehmen die Garantie für unsere Leistungen (vertraglich zugesicherte Eigenschaften, den anerkannten Regeln der Technik entsprechend), Mängel oder Schäden, die während der Gewährleistungsfrist auftreten und durch uns zu vertreten sind werden unkompliziert und schnell erledigt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme. Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich in 2 Jahren, bei unbeweglichen Sachen in 3 Jahren ab Lieferung – wenn nichts anderes vereinbart ist bzw. Fachnormen nichts anderes vorschreiben (siehe Prüflisten – ev. längere Garantiezeiten bei besonderen Leistungen).  Schadenersatzansprüche hingegen verjähren erst in 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, letztlich erst in 30 Jahren, Produkthaftungsansprüche verjähren hingegen letztlich schon in 10 Jahren ab Inverkehrbringen des fehlerhaften Produktes.


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