Als Zinshausbesitzer oder Wohnungseigentümer haben Sie Ihr Geld sicher angelegt. Wir helfen Ihnen, die historische Bausubstanz zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Für Immobilienverwalter oder Eigentümervertreter aber vor allem auch für private Anleger sind wir Ihr kompetenter Partner! „Wer in eine Altbausanierung oder auch Wohnungssanierung investiert, sichert nachhaltig den optimalen Zustand der Bausubstanz und erhöht damit gleichzeitig den Wert. Sanierungsmaßnahmen bringen nicht nur kurzfristige Verbesserungen, sondern langfristig mehr Wohnqualität und damit eine bessere Vermietbarkeit.
Werterhaltend und Wertsteigernd
Erhalten bzw. steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie mithilfe einer Altbausanierung und helfen Sie zeitgleich dabei wichtige Ressourcen einzusparen. Eine Sanierung hat den Vorteil altes zu überholen und damit das Objekt im Ganzen zu verbessern.
Wohnraum neu gestalten
Eine Modernisierung hebt nicht nur den Wohnkomfort, sondern führt unter anderem zu einer Anhebung des Richtwerts im Vollanwendungsbereich des MRG. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten.
Sparen Sie Zeit und Geld
Wir übernehmen die gesamte Sanierung und ermöglichen Ihnen eine sorgenfreie Bauabwicklung. Dank unseres umfangreichen Firmennetzwerks bieten wir Ihnen transparente Fixpreise sowie deutliche Vergünstigungen im Vergleich zur Einzelvergabe.
Unser Angebot
- Steigerung des Marktwertes
- Steigerung Wohnkomfort
- Sorgenfreie Bauabwicklung
- Transparente Fixpreise
- Richtwert Anhebung
- Einsparung Ressourcen
- Berücksichtigung Denkmalschutz
- Günstiger als Einzelvergabe
- Beste Bauleistung
- Leichtere Vermietbarkeit
- Moderne Technik
- Erhaltung des Altbaucharakters
- Optimale Grundrisse
- Schaffung von Wohnraum
Dachgeschoßausbau Nähe Neubaugasse
Für private Kunden wurde ein ca. 130m² Dachgeschoßausbau in der Richtergasse in 1070 Wien realisiert. Gerade in gewachsenen Stadtteilen verbindet
Bürosanierung neu gedacht
Eine Bürosanierung ist weit mehr als eine optische Modernisierung – sie ist eine strategische Investition in Produktivität, Mitarbeiterzufriedenheit und Zukunftsfähigkeit
Wohnungssanierung für Genossenschaft
Wohnungssanierung in einem Genossenschaftshaus. 135m²
Die Wohnung ist Ihr persönlicher Lebensmittelpunkt in einer pulsierenden Stadt – ein Ort zum Ankommen und Wohlfühlen. Eine Sanierung eröffnet Ihnen die Freiheit, Ihre Wohnwelt neu zu gestalten: moderne Grundrisse, erneuerte Leitungen, nachhaltiges und energiesparendes Wohnen.
So verbinden sich Altbaucharme und zeitgemäßer Komfort zu einem frischen, lebendigen Zuhause mit spürbar mehr Lebensqualität.
Was ist Altbausanierung?
Der Begriff Altbausanierung beschreibt die Sanierung eines Altbaus. Neben der Gebäudetechnik kann das sowohl die Statik der Bauteile als auch die Grundrissdisposition und die äußere Hülle betreffen. Altbausanierung betrifft allgemein den Gebäudebestand, also auch solchen, der aus denkmalpflegerischer Sicht nicht schützenswert ist. Die Begriffe Konservierung und Restaurierung sind dem Denkmalschutz zuzuordnen.
Eine Altbausanierung bedingt aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen an und in allen Gebäudeteilen in der Regel den (vorübergehenden) Auszug der Nutzer. Ein wichtiges Kriterium zur Frage der Wirtschaftlichkeit einer Altbausanierung stellt der Bestandsschutz – auch baurechtlich heute unzulässiger Bauweisen – dar. Umfang Wegen der umfassenden Zielsetzung erstrecken sich die Arbeiten meist auf viele verschiedene Gewerke wie Fassadenbau (besonders Wärmedämmung), Putzarbeiten, Mauerwerks- und Betoninstandsetzung, Trockenlegung, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Installateurarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Fenstersanierung, Fensterbau, Innenausbau, Malerarbeiten, Anstreicherarbeiten, Bodenlegerarbeiten. Aufgrund der vielfältigen und umfangreichen Maßnahmen bedürfen die Arbeiten der Koordinierung; es empfiehlt sich, deren Ablauf zu überwachen!
Was sind die Vorteile gegenüber Einzelvergabe?
Für einen Bauherrn bietet ein GeneralunternehmerVertrag vor allem den Vorteil, dass es nur einen einzigen Vertrag gibt. Kommt es während der Projektabwicklung zu Problemen oder werden nach Fertigstellung Mängel festgestellt, so muss sich der Bauherr nur an den Generalunternehmer wenden und hat nicht mehrere Ansprechpartner, die sich alle gegenseitig beschuldigen. Mängel können oft nur schwer einem einzelnen der verschiedenen Gewerke zugeordnet werden. Bei GU-Verträgen ist jedoch der Generalunternehmer allein in der Mängelbeseitigungspflicht und kann sich nicht herausreden. Wir stehen zu unserer Leistung und helfen Ihnen zu einer sorgenfreien Bauabwicklung! Hinzu kommt, dass bei einem GU-Vertrag die Koordination zwischen den Gewerken nicht vom Bauherr bzw. vom Architekten geleistet werden muss. Der Architekt kann diese Leistung somit auch nicht in Rechnung stellen. Nicht jedes Architekturbüro ist auch in Sachen Gewerke-Koordination gut aufgestellt und erfahren. Hier kann einiges schief gehen, was bei GU-Verträgen schlichtweg nicht in der Verantwortung von Bauherr und Architekt liegt. Wir ersparen Ihnen nicht unbeträchtliche Koordinierungsaufgaben und Risiken (Terminrisiken, Koordinierungsrisiken, Schnittstellenrisiken). Außerdem ist zu beachten, dass der Generalunternehmer häufig eine größere Markterfahrung als der Auftraggeber (Bauherr) hat und daher im Allgemeinen solche Subunternehmen binden kann, die die Leistung kostengünstiger erstellen können. Diesen Einkaufsvorteil reichen wir an unsere Auftraggeber weiter.
Reparatur und Zubau
Ebenfalls unter den Sanierungsbegriff fallen aufwendige Reparaturarbeiten, welche die Wesensart eines Gebäudes grundlegend verändern. Das ist der Fall, wenn die Nutzfläche erweitert oder eine umfangreiche Änderung der Raumaufteilung vorgenommen wird. Beispiele dafür: Anbau und Aufstockung von Gebäuden, Dachgeschoßausbau, Einbau von Badezimmer und Toilette, Mauerdurchbrüche oder der Einbau neuer Fenster und Türen. Eine Sanierung sorgt aber nicht nur für optischen Aufputz, vielfach wird sie aufgrund von groben Einflüssen von außen notwendig. Egal welche Arbeiten auf Sie warten, begonnen werden sollte immer mit einer Bestandsaufnahme – durch Sie selbst und durch einen Profi. Die detaillierte Bauwerks-Zustandserhebung dient als Basis jeder Sanierung.
Renovieren - Sanieren - Modernisieren
Unter einer Sanierung (aus dem Lateinischen: sanus = gesund, aber auch vernünftig) versteht man im Bauwesen die baulich-technische Wiederherstellung oder in weiterer Hinsicht Modernisierung (Verbesserung) eines Bauwerks, um Mängel zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen. Man saniert die Substanz, also das Wesentliche eines Gebäudes, während im Gegensatz dazu bei der Renovierung hauptsächlich von außen sichtbare Schäden behoben werden. Sanieren zielt daher in jeder Hinsicht auf eine deutliche Verbesserung ab. Wer noch einen Schritt weiter geht, spricht von einer Modernisierung – einer umfassenden Verbesserung mit Einsparungen etwa bei Energie und Wasser. Manchmal ist der Übergang von der Renovierung zur Sanierung auch ein fließender, denn zögert man notwendige Instandsetzungsarbeiten über zu lange Zeit hinaus, so wird irgendwann eine gründliche Sanierung leider unumgänglich. Ein Beispiel: Die Reparatur von kleineren Putzschäden an der Fassade zählt sicher zu den regelmäßig erforderlichen Renovierungsmaßnahmen. Ignoriert man sie jedoch zu lange Zeit, wird die Fassade substanziell geschädigt und muss früher oder später komplett saniert werden.
Was bedeutet die ÖNORM B 1300 - Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude
Fassade, Dach, Allgemeinflächen wie Gänge oder Keller, Fenster, Türen, Außenanlagen, Aufzüge und andere technische Anlagen – Eigentümer eines Gebäudes sind verpflichtet dessen Bauzustand zu überwachen und damit im Rahmen der Gebäudesicherheit mit beachtlichen Prüf- und Kontrollpflichten konfrontiert. Die ÖNORM B 1300 möchte zu einer Standardisierung solcher Sicherheitsüberprüfungen beitragen und so eine Grundlage für die rechtzeitige Erkennung von Gefahrenpotential schaffen. Gebäudeeigentümer haben ex lege den Bauzustand ihres Bauwerks zu überwachen.
Was sind OIB Richtlinien?
Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären, was bereits in allen Bundesländern der Fall ist. Von den OIB-Richtlinien kann jedoch gemäß den Bestimmungen in den diesbezüglichen Verordnungen der Bundesländer abgewichen werden, wenn der Bauwerber nachweist, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien. Dies soll die notwendige Flexibilität für innovative architektonische und technische Lösungen sicherstellen. Die OIB-Richtlinien folgen dem Konzept leistungsorientierter bautechnischer Vorschriften.
Zahlt sich sanieren aus?
Sanieren zahlt sich gleich mehrfach aus: „Wer in die Sanierung eines Altbauobjekts investiert, sichert nachhaltig den optimalen Zustand der Bausubstanz und erhöht damit gleichzeitig den Markteert. Denn Sanierungsmaßnahmen bringen nicht nur kurzfristige Verbesserungen, sondern langfristig mehr Wohnqualität und damit eine bessere Vermietbarkeit“, sagt Martin Stehle, Geschäftsführer von Immomanagement.
Was ist Technical Due Diligence
Due-Diligence? Es handelt sich dabei um eine Risikoprüfung, die sämtliche Stärken, Schwächen sowie Risiken eines bestehenden Gebäudes analysiert und dadurch eine wesentliche Rolle bei der Wertfindung – beispielsweise beim Verkauf eines Objektes – spielt. Die Technical-Due-Diligence ist Teil der sogenannten Due-Diligence. Dieser Begriff beschreibt die detaillierte Untersuchung eines potentiellen Kauf-, oder Investitionsobjekts in allen relevanten Bereichen. Die Technical-Due-Diligence konzentriert sich als Teildisziplin auf den technologischen Aspekt eines Investments, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Instandhaltung, der Instandsetzung und dem Modernisierungspotential eines Objektes liegt.
Was ist eine Baubewilligung?
Von dem vorhandenen Gebäude muss es in der Regel bei der Baubehörde einen behördlichen Bauakt geben. In diesem Akt sind sämtliche Bauanträge und Baubewilligungen beginnend mit der Baugenehmigung bis zur Genehmigung der letzten baulichen Veränderung gesammelt. Bei älteren Häusern (errichtet vor dem 2. Weltkrieg bzw. unmittelbar in der Nachkriegszeit) können unter Umständen keine Unterlagen vorhanden sein. Bei solchen Gebäuden muss im Zuge eines Bauantrages ein Antrag um nachträgliche Bewilligung gestellt werden
Was ist ein Baubescheid?
Der Baubescheid ergeht schriftlich in der klassischen Form eines amtlichen Bescheides. Er besteht aus drei Teilen: Darstellung des Rechtsbestandes, Begründung und Rechtsmittelbelehrung. Zusätzlich zum Baubewilligungsbescheid können auch Bescheide bezüglich Ihres Grundstückes ausgestellt werden, z. B. Fluchtlinienbescheid, Gehsteigbekanntgabe, Abteilungsbewilligung, Abbruchbewilligung, Kanaleinmündungsbewilligung oder Benützungsbewilligung. Berechtigte privatrechtliche Einwendungen (meist die Anrainer betreffend) werden in der Bewilligung angeführt und auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Den Bescheid erhält der Gesuchsteller (Bauwerber) und alle jene Beteiligten, die gegen die Bewilligung Einspruch erhoben haben. Weiter erhält der Gesuchsteller eine oder zwei Ausfertigungen der Baupläne samt Beilagen, die mit dem Genehmigungsvermerk versehen sind.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei Einreichungen
oder Behördenabwicklungen für Ihre Sanierungen benötigen.
Unsere langjährigen Erfahrungen und guten Kontakte
zur Behörde können von Vorteil sein!
